Bestimmungen für Tageskarten
Das Angeln ist nur vom 15.2. bis
15.12. des Jahres erlaubt.
gültig von 6°°Uhr bis 6°°Uhr des FolgetagesTageslimit: 2 Edelfische, 2 Barsche bis 30cm je Tag Die Mitnahme von Weißfischen ist nicht gestattet
Schonzeit / Brittelmaß
Hecht 1.1. – 1.5. / 65-90cm Karpfen 1.5.-31.5. / 35cm Wels - - -
Zander 1.1. -1.5. / 45cm Schleien 16.5.- 30.6. / 30cm Forelle - - - / 25cm
Seeforellen sind ganzjährig geschont, Karpfen ab 10kg und Hechte ab 90cm sind schonend zurückzusetzen.
Fangstatistik: Jeder entnommene Fang muss sofort mit Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik eingetragen werden.
Erlaubte Angelruten:
2 Angelruten, ausgenommen beim Spinnfischen oder Schleppfischen ist nur eine Rute erlaubt. Beim Angeln auf Friedfische sind nur Einzelhaken erlaubt.
Ausübung: In der Zeit vom 15.6. bis 15.9. ist die Fischerei nur bis 9°°Uhr vormittags
und erst ab 19°°Uhr abends erlaubt.
Bei Abenddämmerung ist der Angelplatz ( auch Boot ) zu beleuchten!
Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Tage mit Schlechtwetter.
Der Badebetrieb darf nicht behindert oder gestört werden.
Mit dem Boot sind 15m Abstand vom Ufer, bzw. Badestegen einzuhalten
Der Angelplatz und die Boote sind sauber zu halten !!!
Der schonende Umgang mit den gefangenen Fischen ist Pflicht !!!
Verboten ist: -Fischen ohne gültiger gesetzlicher Burgenländischer Fischereikarte
-Das Fischen mit Köderfisch während der Schonzeit von Hecht und Zander
-Das Fischen mit lebenden Köderfisch
-Das Auslegen von Angelruten ohne Aufsicht
-Das Betreten und Anhängen an privaten Badestegen
-Jede Art von Anfüttern
-Das Fischen im Schongebiet ( Yachthafen )
-Der Verkauf von gefangenen Fischen und Krebsen
- Das Aufstellen von Zelten !!!
- Das Aufstellen von Zelten !!!